Gemeinsam mit zahlreichen Experten in Baden-Württemberg hat Zukunft Altbau eine Beratungsleitlinie für Sanierungswillige und Energieberater entwickelt. Diese umfasst Grundsätze zur Zusammenarbeit und einzelne technische Vorgaben, die auf den Rahmenbedingungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Vergabe von Fördergeldern für die energetische Gebäudesanierung basieren.
Als Sanierungswillige erhalten Sie durch die Leitlinie Sicherheit, damit bei immer komplexer werdenden Bauaufgaben keine Effizienzpotenziale verschenkt werden. Dies nützt Ihnen, den Beratern und nicht zuletzt dem Klimaschutz in Baden-Württemberg.
* Die technischen Vorgaben sind in den KfW-Einzelmaßnahmen geregelt. Bei der Dämmung von Außenwänden und Kellerdecken macht das in Baden-Württemberg gültige Erneuerbare Wärme Gesetz (EWärmeG) Vorgaben, die geringfügig von denen der KfW abweichen. In diesem Fall sollte sich die energetische Sanierung am EWärmeG orientieren.
In Einzelfällen sind die Dämmvorgaben der KfW-Einzelmaßnahmen bei der Verwendung natürlicher Baustoffe schwer zu erreichen. In diesem Fall toleriert die Beratungsleitlinie Abweichungen von 20 Prozent. Allerdings ist dann ggf. die Förderung durch die KfW gefährdet.